Preise und Ermäßigungen

Entgelte im Überblick

Semesterwochenstunde

40,00 € für Studierende
80,00 € für MitarbeiterInnen
80,00 € (zuzüglich Gasthörerbeitrag) für GasthörerInnen

Prüfungen des FZHB
(soweit sie nicht zum Sprachkurs gehören)

30 € für B2-Nachweis
30 € für C1-Nachweis

DAAD-Nachweis

20 €

Selbstlernzentrum
(individuelle Nutzung pro Semester)

15 € für Studierende
20 € für Schüler und Schülerinnen/SchulabsolventInnen
30 € für MitarbeiterInnen
81 € für GasthörerInnen (inkl. Gasthörerbeitrag)
Wer gleichzeitig einen Kurs besucht, ist von den Kosten befreit.

Daraus ergeben sich folgende Kurspreise (Regelpreise)

  • 2-stündiger Kurs (30 Unterrichtsstunden): 80 €
  • 4-stündiger Kurs (60 Unterrichtsstunden): 160 €
  • Kombikurs (2 Std. Unterricht plus 2 Std. Selbstlernen mit Lernberatung): 80 €.
  • S & B - Kurs (Einführung, Lernberatung, Sprachenportfolio,Tests, Credits): 32 €

Ausnahme für Studierende der HS Bremerhaven: bei allen Kursen kostet die Kursstunde nur den halben Preis.

Entgeltordnung des Fremdsprachenzentrums

Der Akademische Senat der Universität Bremen hat am 19.10.2005 die Allgemeine Entgeltordnung für Sprachkurse des Fremdsprachenzentrums beschlossen.  Sie regelt die Entgelte für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Sprachreisen, Prüfungen und die Nutzung des Selbstlernzentrums.
Neben der Allgemeinen Entgeltordnung gibt es - derzeit an zwei Hochschulen (Universität und Hochschule Bremerhaven) - Anlagen zur Allgemeinen Entgeltordnung.  Mit diesen regeln die Hochschulen Ausnahmen von der Allgemeinen Entgeltordnung.

Die Hochschule für Künste regelt Ausnahmen in der „Entgeltordnung der Hochschule für Künste vom 26. Januar 2006“. Sie entsprechen den Ausnahmen für die Universität Bremen.

Ausnahmeregelungen für die Universität Bremen und die Hochschule für Künste

Die Anlage zur Allgemeinen Entgeltordnung für die Universität sowie die Entgeltordnung der Hochschule für Künste sehen folgende Regelungen vor.

(A) Wenn Sprachkurse Pflichtbestandteil des Curriculums sind, findet die Allgemeine Entgeltordnung keine Anwendung und diese Sprachkurse sind kostenlos.

Diese Regelung gilt zur Zeit an der Universität für

  • einige Spanisch- und alle Portugiesischkurse im Fachbereich 10
  • einige Polnischkurse im Fachbereich 8
  • Angebote des FZHB in Arabisch, Chinesisch, Neu-Hebräisch, Latein und Türkisch für Studierende der Religionswissenschaften im Fachbereich 9
  • fachorientierte Angebote in Englisch im Rahmen der Staatsexamensordnung  für Juristen
  • Angebote in fachorientiertem Englisch und Niederländisch in der Hanse-Law-School im Fachbereich 6
  • Fachorientierte Angebote in Englisch für Wirtschaftsinformatik, Geologie und Chemie

An der Hochschule für Künste gilt diese Regelung zur Zeit für

  • Italienisch für SängerInnen im Fachbereich Musik

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Studiengang!

(B) Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, übernimmt die Universität für eine bestimmte SWS-Zahl die Kosten für Sie:

  • Sie haben einen Antrag auf ein Erasmusstipendium oder ein anderes Auslandsstipendium gestellt und können eine verbindliche Zusage dafür nachweisen, dann erhalten Sie in der Zielsprache bis zu 4 SWS, sowie 2 SWS Selbstlernpaket kostenlos.
    Ausnahmen
    gelten für:
    • Englisch als Zielsprache: Die Kosten werden nur übernommen, wenn Sprachkurse / Selbstlernpakete mindestens mit einer Prüfung auf Niveau C1 (Unicert III) abgeschlossen werden,
    • distante Fremdsprachen (z. B. Arabisch, Chinesisch) sowie Polnisch und Russisch: Die Kosten werden für Sprachkurse mit insgesamt 6 SWS und 2 Selbstlernpaketen mit jeweils 1 SWS übernommen.
  • Gleiches gilt, wenn Sie ein Studium oder verpflichtendes Praktikum im Ausland planen und die Zusage über einen Studien- und Praktikumsaufenthalt nachweisen können.
  • Sie kommen aus einem anderen Land und studieren im Rahmen eines Hochschulvertrages oder eines Hochschulprogramms an der Universität/Hochschule für Künste oder Sie studieren in einem internationalen Studiengang. Dann unterstützt Sie die Universität/Hochschule für Künste mit 4 SWS Deutschunterricht, sowie 2 SWS Selbstlernpakete (S&B)
  • Sie kommen aus einem Land ohne Englisch als Schulfach oder Sie haben den zweiten Bildungsweg absolviert und Ihr Englisch liegt unterhalb der Stufe B1. Dann zahlt Ihnen die Universität 8 SWS Englisch.

(C) Wenn Sie sich in einer sozialen Notlage befinden, können Sie von Entgelten befreit werden.

(D) Sie zahlen nichts, wenn Ihr Studiengang oder Ihr Fachbereich den Kurs zahlt.

Weitere Infomationen erhalten Sie im Fremdsprachenzentrum bei Frau Jaene, Frau Jahnke, Herrn Hachmann oder Frau Kühn.

Ausnahmeregelungen für die Hochschule Bremerhaven

Die Anlage zur Allgemeinen Entgeltordnung für die Hochschule Bremerhaven sieht folgende Regelungen vor.

(A) Wenn Sprachkurse Pflichtbestandteil des Curriculums sind, findet die Allgemeine Entgeltordnung keine Anwendung und diese Sprachkurse sind kostenlos.

  • Diese Regelung wird in den meisten Studiengängen der Hochschule Bremerhaven angewandt.
  • Ausnahmen erfragen Sie bitte in Ihrem Studiengang.

(B) Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, übernimmt die Hochschule Bremerhaven  für maximal 4 SWS die Kosten für Sie.

  • Sie kommen aus einem anderen Land und studieren in einem Studiengang mit Deutsch als überwiegender Unterrichtssprache. 
  • Sie kommen aus einem anderen Land, studieren im Rahmen eines Hochschulvertrags oder eines Hochschulprogramms an der Hochschule und Ihre Deutschkenntnisse liegen unterhalb von C1 bzw. TestDaf 4. 
  • Sie studieren in einem Studiengang mit Englisch als überwiegender Unterrichtssprache und Ihre Englischkenntnisse liegen unterhalb von  C1.

(C) Wenn Sie sich in einer sozialen Notlage befinden, können Sie von Entgelten befreit werden.

(D) Die Hochschule erstattet den Studierenden die Hälfte der Entgelte für Kurse und für die Nutzung des Selbstlernzentrums

(E) Prüfungen als Teilprüfungen im Rahmen von Prüfungsordnungen sind kostenlos.

Konto für die Überweisung von Kursentgelten

Empfänger: Fremdsprachenzentrum
Kontonummer: 1070 500 044
BLZ: 290 500 00 Bremer Landesbank

Bitte geben Sie bei Überweisungen immer Ihre Matrikelnummer und die Nummer des Kurses an, den Sie bezahlen wollen!